Wer eine Wohnung übergeben muss, sollte vorab sämtliche Räume in einen ordentlichen Zustand bringen. Zu reinigen sind die Böden, die Fliesen sowie alle noch in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände. Folgend haben wir für Sie eine Checkliste mit einer Übersicht, was alles gereinigt werden muss, zusammengestellt:
Download: Checkliste Umzugsreinigung
Handelt es sich um einen Fliesen-, Stein-, Laminat- oder Holzboden, sollte dieser gefegt oder abgesaugt werden. Handelt es sich um einen Teppichboden, gilt es diesen ebenfalls zu saugen und gegebenenfalls von vorhandenen Flecken zu befreien.
Die Fliesen, etwa im Bad, sollten mit einem Universalreiniger oder mit einem speziellen Fliesenreiniger behandelt werden. Auch Waschbecken, Toilette, Dusche und Badewanne sollten mit einem Badezimmerreiniger gesäubert werden. Bleiben noch Schränke oder andere Möbel in den Räumlichkeiten zurück, sollten darauf Staub und eventuelle Klebereste entfernt werden. Vorsicht ist bei Holzmöbeln geboten. Auf Holzoberflächen sollte auf keinen Fall Wasser stehen bleiben, weil dieses schnell einziehen kann, was zu unschönen Verfärbungen führt. Auch die Küche sollte gründlich gereinigt werden. Gibt es dort Verkalkungen, kann ein spezieller Kalkreiniger gute Dienste leisten. Besonderes Augenmerk bei der Reinigung sollte auf die Dunstabzugshaube gelegt werden.
Müssen auch die Wände und Fenster gereinigt werden?
Die Wände müssen in den meisten Fällen ebenfalls vor der Wohnungsübergabe bearbeitet werden. Einzelheiten sind in vielen Fällen im Mietvertrag festgehalten. Fast immer gilt aber, wenn die Bilder abgehängt oder an der Wand verschraubte Möbel abgebaut worden sind, dass die entstandenen Dübellöcher verschlossen werden müssen. Dies geht am besten mit einer speziellen Spachtelmasse. Da diese ausgespachtelten Löcher zumeist sichtbar bleiben, müssen sie mit weisser Farbe überstrichen werden. Gleiches gilt auch für Flecken, die sich nicht mit Wasser und einem sanften Reiniger von den Wänden entfernen lassen. Wer die Wände mit knalliger Wandfarbe gestrichen hat, muss diese in der Regel ebenfalls weiss übertünchen. Schliesslich muss die Wohnung für den neuen Mieter in einem neutralen Zustand übergeben werden.
Soll ich den Balkon für die Wohnungsübergabe putzen?
Auch ein Balkon oder eine Terrasse muss vor der Übergabe gereinigt werden. Zu den Aufgaben gehört das Fegen sowie das Entfernen von eventuellen Blumentöpfen, Balkonkästen oder Anbauten.
Was ist mit den Nebenräumen bezüglich der Umzugsreinigung?
Zu vielen Wohnungen gehören auch ein Keller oder eine Garage. Diese müssen vor der Übergabe zumeist nur gefegt werden. Selbstverständlich darf dort kein Unrat oder Sperrmüll hinterlassen werden.
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